Offenlegung
Ihr Jahresabschluss oder Konzernabschluss muss im Bundesanzeiger offen gelegt werden. Dafür bestehen bestimmte Fristen und Formatvorgaben.
Gerne erledige ich das zuverlässig für Sie, auf Wunsch unter Berücksichtigung bestehender größenabhängiger Erleichterungen.