Wird die Struktur einer Unternehmensgruppe größer und komplexer, ist es sinnvoll, einen Konzernabschluss zu erstellen. Dabei werden die einzelnen Jahresabschlüsse der Konzernunternehmen vereinheitlicht und so zusammengefasst, als wären sie ein Unternehmen. Dies ermöglicht einen genauen Blick auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns..

Nationale Gesetze regeln, dass Konzerne bei einer Bilanzsumme von 24 Mio.  €, Konzernumsätzen von 48 Mio. € und mehr als 250 Arbeitnehmern (zwei der drei Kriterien müssen an zwei Bilanzstichtagen überschritten sein) verpflichtet sind, einen Konzernabschluss aufzustellen, prüfen zu lassen und im elektronischen Bundesanzeiger offenzulegen.

Auch hier beherrsche ich beiden Seiten, entweder erstelle ich mit Ihnen den Konzernabschluss nach HGB oder IFRS oder ich prüfe ihn.