Unternehmen, die der gesetzlichen Prüfungspflicht eines Jahresabschlusses bzw. Konzernabschlusses unterliegen, sind verpflichtet, in einem Lagebericht die Lage der Gesellschaft darzustellen.

Hierzu gehören die Analyse der bedeutsamen finanziellen Leistungsindikatoren und die Prognose der künftigen Entwicklung mit ihren wesentlichen Chancen und Risiken und den zugrundeliegenden Annahmen.

Sie sind erstmalig prüfungspflichtig? Dann muss ein Lagebericht nach § 289 HGB erstellt werden. 

  • Wie werde ich den Anforderungen des Wirtschaftsprüfers gerecht?
  • Woher bekomme ich die Daten?
  • Was muss ich angeben?
  • Was kann ich reinschreiben?
  • Wieviel Informationen gebe ich meinen Mitbewerbern zu lesen?

Bei der Abfassung eines Lageberichts unterstütze ich Unternehmen, deren Jahresabschluss ich nicht prüfe, gerne schnell, professionell und zuverlässig.